10. Januar 2017 peter minichmayr

Lohndumping

Was für Häuselbauer gilt, gilt auch für die Auswahl des Umzugsunternehmen:

Private Häuselbauer haften für Lohndumping « DiePresse.com

Mit Jänner 2017 treten neue Regelungen in Kraft. Dann können sich aus der EU nach Österreich entsandte Arbeiter für Bezahlung unter dem Kollektivvertrag auch am Bauherrn schadlos halten.

 (DiePresse.com)

Aus dem EU-Ausland nach Österreich entsandte Arbeitnehmer, die hier Bauarbeiten erbringen, können sich künftig am Bauherrn schadlos halten und müssen sich nicht auf einen oft mühsamen Rechtsstreit mit ihrem eigenen Arbeitgeber einlassen. Das sehen ab 1. Jänner 2017 geltende neue Haftungsbestimmungen für den Baubereich vor, konkret die erweiterte Auftraggeberhaftung.

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