Incoterms (INternational COmmercial TERMS)
Was sind Incoterms?
Die Incoterms (International Commercial Terms) werden seit 1936 von der Internationalen Handelskammer, ICC, in Paris als Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln herausgegeben. Zur Zeit gelten die Incoterms 2000 und das wird voraussichtlich auch bis etwa 2010 so bleiben. Sie regeln einheitlich die Vertrags- und Lieferbedingungen für den Außenhandel und werden von den jeweiligen nationalen Gerichten anerkannt. Allerdings haben Sie keinen Gesetzesstatus. Sie müssen sie also in ihren Vertrag aufnehmen, um ihre Gültigkeit zu sichern.
Was regeln die Incoterms?
Zur Zeit der großen Gewürzfahrten war noch klar: Der Importeur trägt allein Risiko und Kosten, wenn sein Schiff nicht zurückkommt und die Ladung Pfeffer unterwegs das Mahl der Fische würzt. Das war oft nicht weiter schlimm: Wo der Pfeffer wuchs, bekam man ihn annähernd umsonst und wenn zwei von sechs ausgeschickten Schiffen den Heimathafen wieder erreichten, genügte dies, um zu Hause mit dem begehrten Gewürz noch einen satten Gewinn zu erzielen. Wer es sich leisten konnte, versicherte seine Schiffe zusätzlich, falls er jemanden fand, der bereit war, ein so hohes Risiko zu abzudecken.
Dagegen ist heutzutage Kostenminimierung angesagt. Denn der Pfeffer ist mittlerweile eine Massenware und eine verlorene (Schiffs-)Ladung kommt auch nicht mehr so häufig vor, deswegen ist sie aber nicht weniger ärgerlich. Die Absicherung von Waren auf dem Transportweg ist daher das A und O des Außenhandels und ist durchweg möglich. Hauptfrage für jeden Ex- oder Importeur dabei: Wer zahlt den Transport? Und wer trägt wann welches Risiko? Diese Fragen können mit Hilfe der Incoterms geklärt werden. Sie werden unterteilt in C, D, E und F-Klauseln und regeln die Verteilung von Kosten und Risiko im Auslandsgeschäft.
C-Klauseln
Bei den C-Klauseln trägt der Exporteur das Gros der Transportkosten.
CFR; cost and freight: Diese Klausel gehört in den Bereich der See- und Binnenschifffahrt. Sie besagt, dass der Exporteur alle Kosten und Risiken bis zum Erreichen des Bestimmungshafens trägt. Die Kosten der Transportversicherung zahlt der Importeur. Der Gefahrübergang auf den Importeur entsteht bereits bei Überschreiten der Reling im Verladehafen.
CIF; cost, insurance and freight: Wie CFR allerdings trägt hier der Exporteur die Kosten der Transportversicherung.
CPT; carriage paid: to Diese Klausel gilt für alle Transportformen und besagt, dass der Exporteur sämtliche Transportkosten der Ware zum Bestimmungsort und die Exportabwicklung trägt. Der Importeur übernimmt dagegen die Kosten der Transportversicherung. Der Gefahrenübergang auf den Importeur erfolgt bereits bei der Übergabe der Fracht an den Frachtführer.
CIP; carriage and insurance paid to: Wie CPT allerdings trägt hier der Exporteur die Kosten der Transportversicherung.
D-Klauseln
Im Gegensatz zu den C-Klauseln übernimmt in den D-Klauseln der Exporteur sowohl die Kosten als auch die Gefahren bis zum Bestimmungsort der Ware.
DAF; delivered at frontier: Diese Klausel gilt für alle Transportformen und besagt, dass der Exporteur die Transportkosten der Lieferung bis zu einem Bestimmungsort an der Grenze sowie die der Exportabwicklung trägt. Ab der Grenze geht die Gefahr auf den Importeur über, der dann auch bereits die Einfuhrzölle entrichten muss.
DES; delivered ex ship: Diese Klausel aus dem Bereich der See- und Binnenschifffahrt besagt, dass der Exporteur sämtliche Transportkosten bis zum Bestimmungshafen bezahlt. Die Kosten der Transportversicherung trägt ebenfalls der Exporteur. Der Gefahr geht auf den Importeur über, sobald das Schiff seinen Bestimmungshafen erreicht hat. Er kommt auch für Einfuhrzölle auf sowie die Entladungs- und Weitertransportkosten.
DEQ; delivered ex quay: Wie DES allerdings trägt der Exporteur hier auch die Kosten für das Löschen der Ladung und die Einfuhrabfertigung. Der Gefahrenübergang auf den Importeur erfolgt am Kai.
DDU; deliverred duty unpaid: Die für alle Transportformen anwendbare Klausel besagt, dass der Exporteur die Transportkosten bis zum Bestimmungsort übernimmt, Einfuhrzölle jedoch vom Importeur entrichtet werden. Die Gefahr geht auf den Importeur über, sobald der Frachtführer die Ware übernommen hat.
DDP; delivered duty paid: Wie DDU allerdings trägt der Exporteuer hier auch die Kosten für Einfuhrzölle.
E-Klausel
Bei der E-Klausel (auch Abholklausel) ist der Exporteur von jeglichen Kosten für Transport und Abfertigung der Ware befreit:
EXW; ex works: Der Gefahrenübergang auf den Importeur erfolgt direkt ab Werk des Exporteurs. Der Importeur transportiert die Waren komplett auf eigene Kosten.
F-Klauseln
Mit den F-Klauseln entledigt sich der Exporteur seiner Verantwortung mit Übergabe der Ware an den Frachtführer. Die Kosten des Haupttransportes trägt der Importeur.
FCA; free carrier: Für alle Transportarten geltende Klausel die besagt, dass der Übergang von Kosten und Gefahren an einem vom Importeur festgelegten Verladeort der Ware stattfindet. Die Kosten für den Haupttransport trägt der Importeur.
FAS; free alongside ship: Bei dieser Klausel aus dem See- und Binnenschifftransport zahlt der Exporteur die Kosten bis zum Kai des Verladehafens und die Exportfreimachung. Der Gefahrübergang auf den Importeur findet ab Verladung auf das Schiff statt. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Importeur.
FOB; free on board: Diese Klausel aus der See- und Binnenschiffahrt geht einen Schritt weiter als die vorgenannte FAS: Der Exporteur trägt zusätzlich die Kosten des Verladens, entsprechend findet der Gefahrenübergang auf den Importeur erst mit Überschreiten der Schiffsreling statt.


